- Alle
Vereinsmitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag. Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich erhoben. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung
befreit.
- Die Beiträge werden jeweils
zum ersten Werktag im ersten Monat des Jahres fällig. Das Mitglied erteilt hierfür dem Verein ein SEPA-Lastschriftmandat.
- Der jährliche Beitrag beträgt
für:
a) passive Mitglieder
20,00 €
b) aktive Mitglieder:
- Erwachsene
120,00 €
- Schüler, Studenten und Bedürftige (gegen Nachweis)
60,00
€
- Familien (unabhängig von der Anzahl der Personen die im selben Haushalt wohnen, einschl. 170,00 €
Kinder bis 23 Jahre, wobei nicht alle Familienangehörigen
aktive Mitglieder sein müssen).
- Aktive Mitglieder
haben die Möglichkeit bei längeren Auszeiten (ab 6 Monaten) sich in den passiven Mitgliedsstand versetzen zu lassen. Diese Änderung muss schriftlich bis zum 31.12. für das Folgejahr
beim Vorstand beantragt werden. Das Mitglied zahlt dann für das folgende Kalenderjahr lediglich den Beitrag für passive Mitglieder. Sofern kein weiterer Antrag eingereicht wird, ist dieses Mitglied
nach dem passiven Jahr wieder aktives Mitglied im Verein.
- Der Vorstand hat
Änderungsvorschläge bezüglich dieser Beitragsordnung in der nächsten Mitgliederversammlung vorzulegen. Die Mitgliederversammlung beschließt dann die Änderung der
Beitragsordnung.
- Vereinskonto:
Taunussparkasse Bad Homburg, DE68 5125 0000 0001 1892 98, BIC HELADEF1TSK
(Beschlossen am 10.02.2025 durch die
Mitgliederversammlung)